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Titel: Abzinsung einer Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Deponien
Behörde / Gericht: FG Baden-Württemberg
Datum: 14.11.2016
Aktenzeichen: 10 K 2664/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Gewerbesteuer, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 17004291 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 209

Abzinsung einer Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Deponien

- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2016 - 10 K 2664/15 -*

Leitsatz der Redaktion:

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen, auch Rückstellungen für eine Deponierekultivierung, mit einem Zinssatz von 5,5% abzuzinsen. Eine Abzinsung kann nur unterbleiben, wenn deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt. Grundsätzlich ist auf die Dauer der Betriebsgenehmigung abzustellen, soweit nicht konkrete Umstände einen früheren oder späteren Beginn der Rekultivierung aus der Sicht des Bilanzstichtags wahrscheinlich…

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