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Titel: Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.11.2016
Aktenzeichen: V R 1/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 17004260 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2017, Seite 183

Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk

BFH, Urteil vom 16.11.2016 - V R 1/15 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG.
  2. Sachgerecht i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei - entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i.V.m. Abs. 12 Satz 3 UStAE - die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem…
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