Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern; Aufteilung eines Gesamtentgelts
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 12.04.2017
Aktenzeichen: III C 2 – S 7243/07/10002-03, DOK 2017/0334995
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
17004259
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2017, Seite 180
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern; Aufteilung eines Gesamtentgelts
- BMF, Schreiben vom 12.04.2017 - III C 2 - S 7243/07/10002-03, DOK 2017/0334995 -
Seit dem 1. Juli 2015 sind Saunaleistungen mit dem Regelsteuersatz zu besteuern (BMF-Schreiben vom 28.Oktober 2014, BStBl I S. 1439), während die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern sind.
Werden in einem Schwimmbad oder einer ähnlichen Einrichtung neben der Gelegenheit zum Schwimmen weitere Leistungen (wie z.B. Nutzung von Sauna, Solarium oder Geräten zur Steigerung der Fitness) angeboten, gelten für die…