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Titel: Minderung des Erschließungsvorteils durch den Wegfall von Parkmöglichkeiten
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 08.07.2016
Aktenzeichen: 15 B 643/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 17004263 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2017, Seite 186

Minderung des Erschließungsvorteils durch den Wegfall von Parkmöglichkeiten

- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2016 - 15 B 643/16 -

Leitsätze des Gerichts:

Der wirtschaftliche Vorteil des § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW ist ein Erschließungsvorteil. Er liegt in der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage verbesserten Erschließungssituation der Grundstücke.

Der wirtschaftliche Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW muss maßnahmebedingt sein. Durch die Maßnahme müssen zusätzliche Gebrauchsvorteile an der Anlage für die von ihr erschlossenen Grundstücke entstanden sein, die den Gebrauchswert erhöhen. Im Allgemeinen wird darauf…

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