Titel: Minderung des Erschließungsvorteils durch den Wegfall von Parkmöglichkeiten
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 08.07.2016
Aktenzeichen: 15 B 643/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004263
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2017, Seite 186
Minderung des Erschließungsvorteils durch den Wegfall von Parkmöglichkeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2016 - 15 B 643/16 -
Leitsätze des Gerichts:
Der wirtschaftliche Vorteil des § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW ist ein Erschließungsvorteil. Er liegt in der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage verbesserten Erschließungssituation der Grundstücke.
Der wirtschaftliche Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW muss maßnahmebedingt sein. Durch die Maßnahme müssen zusätzliche Gebrauchsvorteile an der Anlage für die von ihr erschlossenen Grundstücke entstanden sein, die den Gebrauchswert erhöhen. Im Allgemeinen wird darauf…