Titel: Feinschicht als Merkmal der endgültigen Herstellung
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 20.07.2016
Aktenzeichen: 5 A 461/16.Z
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004262
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2017, Seite 185
Feinschicht als Merkmal der endgültigen Herstellung
- VGH Hessen, Beschluss vom 20.07.2016 - 5 A 461/16.Z -*
Leitsatz des Gerichts:
Ist in einer Erschließungsbeitragssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung die Fahrbahn mit Unterbau und Decke genannt, gehört zur endgültigen Herstellung der Fahrbahndecke auch die abschließende Feinschicht.
Die Kläger wurden zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Breslauer Straße herangezogen. Das VG Darmstadt hat die eingereichte Klage als unbegründet abgewiesen. Aber auch der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das…