Titel: Zum Vorrangverhältnis des Erweiterungsfaktors gegenüber einer Investitionsmaßnahme bei Verteilernetzbetreibern
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 102/15 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Rechtsstand:
Rechtsbeschwerde ist zugelassen
Dokumentennummer:
17004222
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2017, Seite 143
Zum Vorrangverhältnis des Erweiterungsfaktors gegenüber einer Investitionsmaßnahme bei Verteilernetzbetreibern
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - VI-3 Kart 102/15 (V) -*
Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Leitsatz des Gerichts:
Bei der notwendigen objektiven Betrachtungsweise lässt der Wortlaut der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 08.09.2010 - BK8-10/004 - in Verbindung mit den weiteren Umständen nur den Schluss zu, dass der in Ziffer 7 der Festlegung näher ausgestalteten Anwendungsvorrang des Erweiterungsfaktors jedenfalls die Fälle nicht mehr erfasst, in denen die geplante Investitionsmaßnahme durch den Erweiterungsfaktor nicht einmal ansatzweise abgedeckt wird.
Sachv…