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Titel: Mehrkostenmethode im Rahmen der Erhebung gesplitteter Abwassergebühren
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (in Saarlouis)
Datum: 29.06.2016
Aktenzeichen: 1 A 79/15
Gesetz: KAG Saarland
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 17004228 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2017, Seite 152

Mehrkostenmethode im Rahmen der Erhebung gesplitteter Abwassergebühren

- OVG Saarlouis, Urteil vom 29.06.2016 - 1 A 79/15 -

Leitsatz der Redaktion:

Die Mehrkostenmethode ist keine zulässige Methode für die Zuordnung der Gesamtkosten einer Entwässerungseinrichtung zu den Teilleistungsbereichen Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung. Demnach scheidet die Mehrkostenmethode als Kalkulationsmethode im Rahmen der Erhebung gesplitteter Abwassergebühren aus.

Die Klägerin wendet sich gegen ihre auf der Grundlage der im Stadtgebiet des Beklagten geltenden Abwassergebührensatzung (AGS) nach Maßgabe des Frischwasserbezugs erfolgte…

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