Titel: Keine »Wiedergeltendmachung« des Anfangspreises nach zwischenzeitlicher Preissenkung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 246/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
17004221
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2017, Seite 141
Keine »Wiedergeltendmachung« des Anfangspreises nach zwischenzeitlicher Preissenkung
- BGH, Urteil vom 09.11.2016 - VIII ZR 246/15 -
Leitsatz des Gerichts:
Senkt der Gasgrundversorger den zu Vertragsbeginn vereinbarten Arbeitspreis, ist er in ergänzender Auslegung des Grundversorgungsvertrags zu einer nachfolgenden Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Preiserhöhung auf die Steigerung der ihm zur Last fallenden Bezugskosten zurückzuführen ist, wobei Kostensenkungen in anderen Bereichen zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 71, 80, 84, und VIII ZR 13/12,…