Titel: Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: I R 56/15
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
17004224
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2017, Seite 148
Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades
- BFH, Urteil vom 09.11.2016 - I R 56/15 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt.
- Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb an einen eingetragenen Verein verpachtet hat, ist die Verpachtungstätigkeit nicht begünstigt.
Zusammenfassung:
Die Klägerin und Revisionsbeklagte,…