Titel: Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.12.2016
Aktenzeichen: 5 AZR 362/16
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
17004231
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2017, Seite 155
Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden
- BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 -
Die Parteien streiten über die Ableistung und Bezahlung von Überstunden. Der Kläger war bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Die Fahrtzeiten wurden auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Aus dieser Fahrerkarte errechnete er für den Zeitraum von August 2011 bis Juni 2014 369,85 Überstunden.
Die beklagte Arbeitgeberin hatte Klageabweisung beantragt und die Leistung sowie die Anordnung der Überstunden bestritten. Sie hatte u. a. auch darauf hingewiesen, dass nach den für Kraftfahrer geltenden Sonderregelung des § 21a Abs.…