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Titel: Keine Teilnahmepflicht an Personalgesprächen während Arbeitsunfähigkeit
Autor: Dr. Christoph Kistler
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 02.11.2016
Aktenzeichen: 10 AZR 596/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 17004193 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 122

Keine Teilnahmepflicht an Personalgesprächen während Arbeitsunfähigkeit

- BAG , Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 -

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an einem Personalgespräch teilzunehmen.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.04.2003 beschäftigt. Zunächst war er als Krankenpfleger tätig, zuletzt als Medizinischer Dokumentationsassistent. Die Parteien streiten über die Entfernung einer dem Kläger erteilten Abmahnung aus dessen Personalakte. Dieser Abmahnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vom 29.11.2013 bis zum 21.02.2014…

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