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Titel: Keine Teilanfechtung der Festlegung der BNetzA zur Ermittlung von Gasnetzentgelten hinsichtlich Regelungen zu marktgebiets- oder grenzübergreifend nutzbaren Gasspeichern
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 88/15 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde wird zugelassen
Dokumentennummer: 17004181 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 110

Keine Teilanfechtung der Festlegung der BNetzA zur Ermittlung von Gasnetzentgelten hinsichtlich Regelungen zu marktgebiets- oder grenzübergreifend nutzbaren Gasspeichern

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2016 - VI-3 Kart 88/15 (V) -

Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Leitsatz des Gerichts:

Ein Teil einer regulierungsbehördlichen Festlegung ist nicht isoliert anfechtbar, wenn die konkrete Ausgestaltung mehrerer im Ermessen der Behörde stehender Bestandteile der Festlegung nach dem maßgeblichen Behördenwillen in einem untrennbaren sachlichen Gesamtzusammenhang stehen.

Sachverhalt (Zusammenfassung):

Die Beschwerdeführerin betreibt Gasspeicher mit einer Gesamtspeicherkapazität von … m³ Arbeitsgas. Zwei Erdgasspeicher sind jeweils an mehrere…

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