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Titel: Bekanntgabe des Bescheides an Miterben
Datum: 09.05.2016
Aktenzeichen: 4 B 15.2338
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 17004191 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 121

Bekanntgabe des Bescheides an Miterben

- VGH München, Urteil vom 09.05.2016 - 4 B 15.2338 -

Leitsatz der Redaktion:

Art. 6 KAG Bayern stellt auf die natürliche Person ab, die aufgrund wirtschaftlichen Handelns Vorteile aus dem Fremdenverkehr zieht. Bei einer Erbengemeinschaft verwirklicht aufgrund der Gesamthandsberechtigung jeder Miterbe selbst den Beitragstatbestand. Der Miterbe ist gemäß § 44 Abs. 1 AO als Gesamtschuldnerin heranziehbar und in voller Höhe beitragspflichtig.

Ab 1.12.1986 verpachtete der Ende März 1987 verstorbene Ehemann der Klägerin die Geschäftsräume zum Zweck des Gaststättenbetriebes. Er…

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