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Titel: Ausbau von endgültig hergestellten Straßen
Behörde / Gericht: VG Sigmaringen
Datum: 24.05.2016
Aktenzeichen: 3 K 188/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 17004190 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 120

Ausbau von endgültig hergestellten Straßen

- VG Sigmaringen, Urteil vom 24.05.2016 - 3 K 188/13 -

Leitsatz des Gerichts:

Ist eine Anbaustraße oder eine ihrer Teilanlagen bereits durch eine frühere Baumaßnahme endgültig hergestellt worden, ist die Gemeinde gehindert, die Anbaustraße oder die Teilanlage im Wege eines späteren Ausbaus wieder mit erschließungsbeitragsrechtlicher Auswirkung zu ändern.

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für ihr Grundstück, welches an die in den Jahren 2008 und 2009 in ihren heutigen Ausbauzustand versetzte Straße X angrenzt. Mit Bescheid vom…

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