Titel: Anketten an Privatgleise einer Kohlebahn als strafbare Störung öffentlicher Betriebe
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Köln (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 26.08.2016
Aktenzeichen: 1 RVs 186/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004182
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 112
Anketten an Privatgleise einer Kohlebahn als strafbare Störung öffentlicher Betriebe
- OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2016 - 1 RVs 186/16 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Wer sich an das Gleis einer Bahnlinie ankettet, welche der Versorgung eines Kraftwerks mit Kohle dient, stört auch dann die öffentliche Versorgung, wenn es nicht zu einer Betriebsunterbrechung des Kraftwerks kommt.
- Ein »Verändern« der Anlage setzt keinen beschädigenden Eingriff in die Sachsubstanz voraus.
- Auf die Organisationsform und auf die Eigentumsverhältnisse des Betreibers von Bahn und Kraftwerk kommt es nicht an.
- Bei § 316b Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt es sich um ein abstraktes…