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Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i.S.d. § 3 g UStG
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 23.01.2017
Aktenzeichen: III C 2 – S 7124/10/10001 :001, DOK 2017/0043982
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 17004146 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 84

Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i.S.d. § 3 g UStG

- BMF, Schreiben vom 23.01.2017 - III C 2 - S 7124/10/10001 :001, DOK 2017/0043982 -

Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas sind technisch und räumlich unmittelbar mit den Leitungen des Erdgasnetzes verbunden. Die in diesem System vorhandenen Gasmengen sind physisch nicht voneinander abgrenzbar und unterliegen einer unkontrollierten Vermischung innerhalb des Verbundes. Die Speicheranlagen bilden dadurch mit dem angeschlossenen Erdgasleitungsnetz eine Einheit und sind Teil dieses Netzes im Sinne des § 3g UStG.

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