Titel: Merkmal der »Öffentlichkeit« von Straßen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 18.05.2016
Aktenzeichen: 6 ZB 15.2785
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004151
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 88
Merkmal der »Öffentlichkeit« von Straßen
- VGH Bayern, Beschluss vom 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785 -
Leitsatz der Redaktion:
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG verwendete Begriff »öffentlich « setzt bei einer Ortsstraße entweder eine Eintragung im Straßenbestandsverzeichnis (Art. 67 Abs. 3 BayStrWG) oder eine Widmung nach Art. 6 BayStrWG voraus.
Mit Bescheid vom 27.11.2013 wurde die Klägerin für die Erneuerung und Verbesserung des Kirchplatzes zu einem Straßenausbaubeitrag herangezogen. Das VG hat mit Urteil vom 8.12.2015 den Bescheid des Beklagten teilweise aufgehoben. Gegen die Einstufung der Ortsstraße Kirchplatz…