Titel: Keine Doppelerhebung von Beiträgen bei Eingliederung in einen Zweckverband
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 22.06.2016
Aktenzeichen: 8 K 56/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
17004150
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 87
Keine Doppelerhebung von Beiträgen bei Eingliederung in einen Zweckverband
- VG Potsdam, Urteil vom 22.06.2016 - 8 K 56/16 -
Leitsatz der Redaktion:
Gehen öffentliche Aufgaben (z.B. die Beseitigung von Schmutzwasser) auf einen anderen Aufgabenträger über, ist der neue Aufgabenträger grundsätzlich nicht gehindert, nach seinem maßgeblichen Satzungsrecht für alle Grundstücke im Hoheitsgebiet Beiträge zu erheben, auch wenn bestimmte Teile der Einrichtung bereits zuvor über Beiträge (oder Gebühren) finanziert worden sind. Es fehlt an einer Identität der Anlagen, womit bei einer wiederholten Heranziehung des Grundstückseigentümers zu einem…