Titel: Kein gebührenrechtlich relevanter Vorteil bei landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich
Behörde / Gericht:
VG Frankfurt/Oder
Datum: 28.04.2016
Aktenzeichen: 3 K 592/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004153
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 89
Kein gebührenrechtlich relevanter Vorteil bei landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich
- VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28.04.2016 - 3 K 592/13 -
Leitsatz des Gerichts:
»Erschlossen« i.S.d. Brandenburgischen Straßenreinigungsrechts sind nur Grundstücke, die über eine vorhandene oder zu schaffende Zugangsmöglichkeit zu der zu reinigenden Straße verfügen, wenn sich bei ihnen die Straßenreinigung oder Winterwartung auf die Möglichkeit einer innerhalb der geschlossenen Ortslage üblichen und sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung vorteilhaft auswirken. Hierzu gehört eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht.
Die Klägerin wurde als Eigentümerin einer ca.…