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Titel: Jahreskurtaxe für einen Dauerstandplatz
Behörde / Gericht: VG Sigmaringen
Datum: 28.04.2016
Aktenzeichen: 2 K 4307/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 17004154 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 90

Jahreskurtaxe für einen Dauerstandplatz

- VG Sigmaringen, Urteil vom 28.04.2016 - 2 K 4307/14 -

Leitsatz der Redaktion:

Im Hinblick auf die Kurbeitragspflicht von Dauercamping- Stellplätzen ist der durch eine Typisierung von der Gemeinde ausfüllbare Spielraum noch nicht überschritten, wenn sich bei einer Belegung mit durchschnittlich zwei erwachsenen Personen eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 50 Tagen pro Jahr errechnet.

Der Kläger ist Inhaber eines Dauerstandplatzes auf dem Campingplatz, der vom 1.4. bis zum 31.10. eines jeden Jahres nutzbar ist und in der übrigen Zeit geräumt werden muss. Die…

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