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Titel: Darlegungen zur Grundrechtsfähigkeit bei juristischen Personen des Privatrechts
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 02.11.2015
Aktenzeichen: BvR 1530/15, 1 BvR 1531/15, 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15, 1 BvR 1815/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Verfassungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 17004145 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 83

Darlegungen zur Grundrechtsfähigkeit bei juristischen Personen des Privatrechts

- BVerfG, Beschlüsse vom 02.11.2015 - 1 BvR 1530/15, 1 BvR 1531/15 - und vom 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15, 1 BvR 1815/15 -

Leitsatz der Redaktion:

Juristische Personen des Privatrechts haben ihre Grundrechtsfähigkeit in einer Verfassungsbeschwerde darzulegen, wenn sie öffentliche Aufgaben (hier: Energieversorgung, Wohnungsbau) wahrnehmen oder von der öffentlichen Hand beherrscht werden.

Zusammenfassung:

Dem Beschluss vom 02.11.2015 liegt eine Verfassungsbeschwerde eines Energieversorgungsunternehmens in der Rechtsform der GmbH zu Grunde, die sich gegen ihre…

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