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Titel: Auch markenrechtlich gilt: Nicht jedes Stadtwerk ist ein Stadtwerk
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.11.2016
Aktenzeichen: I ZB 43/15 – Stadtwerke Bremen
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 17004144 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 81

Auch markenrechtlich gilt: Nicht jedes Stadtwerk ist ein Stadtwerk

- BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - I ZB 43/15 - Stadtwerke Bremen -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Verbraucher entnimmt dem Begriff »Stadtwerke Bremen «, dass die Stadt Bremen einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat. Eine Sperrminorität der Stadt Bremen genügt nicht.
  2. Die Marke »Stadtwerke Bremen« ist gleichwohl schon dann einzutragen, wenn möglich erscheint, dass die Stadt Bremen zukünftig einen bestimmenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Anmelderin gewinnt oder die Anmelderin die Marke an einen von der Stadt Bremen geführten oder beherrschten…
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