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Titel: Herstellungsbeitrag für einen Aufzugsturm und Windfang
Behörde / Gericht: VG Bayreuth
Datum: 13.07.2016
Aktenzeichen: B 4 K 15.34
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Recht der kommunalen Betriebe, Wasserrecht
Dokumentennummer: 17004116 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2017, Seite 62

Herstellungsbeitrag für einen Aufzugsturm und Windfang

- VG Bayreuth, Urteil vom 13.07.2016 - B 4 K 15.34 -

Leitsatz der Redaktion:

Die Errichtung eines Aufzugsturmes mit Windfang stellt eine beitragspflichtige Geschossflächenvergrößerung dar, ungeachtet dessen, dass die Art der Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslöst.

Mit einem Nacherhebungsbeitragsbescheid vom 18.11.2013 setzte der Beklagte gegenüber den Klägern als Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks einen Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung für eine zusätzliche Geschossfläche fest, nachdem ein…

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