Titel: Einmalentschädigung wegen der Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerbar
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 20.09.2016
Aktenzeichen: 10 K 2412/13 E
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Einkommensteuer/SolZ,
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
17004113
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2017, Seite 60
Einmalentschädigung wegen der Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerbar
- FG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2016 - 10 K 2412/13 E -
Revision ist anhängig; BFH, Az. IX R 31/16
Sachverhalt:
Streitig ist, ob die anlässlich der Überspannung eines Grundstücks gezahlte Einmalentschädigung steuerbar ist.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 2008 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger ist Eigentümer des bebauten und von den Ehegatten selbst bewohnten Grundstücks A in B (Gemarkung …, Flur …, Flurstück …). Anlässlich der Planung der Hochspannungsleitung C, welche genau über das Grundstück des Klägers führen sollte, schloss der…