Titel: § 29 Abs. 2 EnWG erlaubt keine rückwirkende Aufhebung eines Erlösobergrenzenbescheides (Auszüge)
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.10.2016
Aktenzeichen: VI-5 Kart 21/14 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
17004112
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2017, Seite 56
§ 29 Abs. 2 EnWG erlaubt keine rückwirkende Aufhebung eines Erlösobergrenzenbescheides (Auszüge)
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2016 - VI-5 Kart 21/14 (V) -*
Revision ist zugelassen.
Leitsätze des Gerichts:
- § 29 Abs. 2 EnWG erlaubt nicht die rückwirkende Aufhebung eines Erlösobergrenzenbescheides.
- Die grundsätzliche Methodik und das Verfahren der Effizienzwertberechnung für die zweite Regulierungsperiode Gas ist - vorbehaltlich der Frage, ob eine Störgröße bei der Ableitung des Effizienzwertes zu berücksichtigen ist - nicht zu beanstanden. Ist der Effizienzwert auf eine mathematisch nicht vertretbare Weise berechnet worden, kann eine nachträgliche Korrektur der…