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Titel: Nochmals: Teilzeitbegehren müssen form- und fristgerecht abgelehnt werden
Autor: Dr. Christoph Kistler
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 27.06.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 368/16
Gesetz: TzBfG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 17004452 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2017, Seite 368

Nochmals: Teilzeitbegehren müssen form- und fristgerecht abgelehnt werden

- BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 368/16 -

Das BAG beschäftigte sich einmal mehr mit der Frage der form- und fristgerechten Ablehnung eines (ggf. rechtsmissbräuchlichen) Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit.

Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Flugbegleiterin.

Ihre Arbeitszeit betrug zuletzt 51,09% einer Vollzeitarbeitskraft. Sie beantragte im Onlinesystem der Beklagten am 22.06.2014 eine Verringerung der Arbeitszeit auf 50% einer Vollzeitarbeitskraft. Die Beklagte teilte der Klägerin in einem maschinell erstellten Schreiben vom 01.08.2014 die Ablehnung des…

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