Titel: Nochmals: Teilzeitbegehren müssen form- und fristgerecht abgelehnt werden
Autor:
Dr. Christoph Kistler
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 27.06.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 368/16
Gesetz: TzBfG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
17004452
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2017, Seite 368
Nochmals: Teilzeitbegehren müssen form- und fristgerecht abgelehnt werden
- BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 368/16 -
Das BAG beschäftigte sich einmal mehr mit der Frage der form- und fristgerechten Ablehnung eines (ggf. rechtsmissbräuchlichen) Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit.
Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Flugbegleiterin.
Ihre Arbeitszeit betrug zuletzt 51,09% einer Vollzeitarbeitskraft. Sie beantragte im Onlinesystem der Beklagten am 22.06.2014 eine Verringerung der Arbeitszeit auf 50% einer Vollzeitarbeitskraft. Die Beklagte teilte der Klägerin in einem maschinell erstellten Schreiben vom 01.08.2014 die Ablehnung des…