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Titel: Hypothetische Festsetzungsverjährung nach Schaffung der Anschlussmöglichkeit
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 20.12.2016
Aktenzeichen: OVG 9 2 27.16
Gesetz: KAG Brau
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 17004450 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2017, Seite 366

Hypothetische Festsetzungsverjährung nach Schaffung der Anschlussmöglichkeit

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2016 - OVG 9 2 27.16 -

Leitsatz des Gerichts:

Der nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. - bestehende Vertrauensschutz auf die bis zum Inkrafttreten des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n.F. am 1.2.2004 geltende Rechtslage setzt voraus, dass die Anschlussmöglichkeit bis Ende 1999 geschaffen worden war (Bestätigung des Urteils des Senats vom 11.2.2016 - OVG 9 B 1.16).

Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ihre Heranziehung zu einem…

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