Titel: Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.06.2017
Aktenzeichen: IV B 8/16
Gesetz: GewStG, FGo
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gewerbesteuer
Dokumentennummer:
17004449
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2017, Seite 366
Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide
- BFH, Beschluss vom 21.06.2017 - IV B 8/16 -*
Leitsatz der Redaktion:
Den Gemeinden steht gegen Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter ein Klagerecht grundsätzlich nicht zu. Nur unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 FGO hat sie in ihrer Eigenschaft als Gewerbesteuerberechtigte eine Klagebefugnis.
Zusammenfassung:
Das FG Köln (Urteil vom 14.01.2016 - 13 K 1398/13, VW-DokNr. 16001601) hat die Klage einer Gemeinde abgewiesen, die sich gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wehren wollte. Nach § 40 Abs. 3 FGO ist eine Gemeinde von der Möglichkeit der…