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Titel: Windkraftanlage als Scheinbestandteil trotz vorgesehenen Verbleibs auf dem Grundstück über die gesamte Lebensdauer der Anlage
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.04.2017
Aktenzeichen: V ZR 52/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 17004371 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 301

Windkraftanlage als Scheinbestandteil trotz vorgesehenen Verbleibs auf dem Grundstück über die gesamte Lebensdauer der Anlage

- BGH, Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16 -

Leitsatz des Gerichts:

Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.

Sachverhalt:

[1] Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine Windkraftanlage befindet. Erworben hat er es aufgrund notariellen Kaufvertrags vom 12. Mai 2014 von der ursprünglichen Eigentümerin, C. A. . Deren Ehemann, M. A., hatte die Anlage Mitte der 1990er Jahre errichten lassen…

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