Titel: Windkraftanlage als Scheinbestandteil trotz vorgesehenen Verbleibs auf dem Grundstück über die gesamte Lebensdauer der Anlage
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.04.2017
Aktenzeichen: V ZR 52/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
17004371
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 301
Windkraftanlage als Scheinbestandteil trotz vorgesehenen Verbleibs auf dem Grundstück über die gesamte Lebensdauer der Anlage
- BGH, Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16 -
Leitsatz des Gerichts:
Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.
Sachverhalt:
[1] Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine Windkraftanlage befindet. Erworben hat er es aufgrund notariellen Kaufvertrags vom 12. Mai 2014 von der ursprünglichen Eigentümerin, C. A. . Deren Ehemann, M. A., hatte die Anlage Mitte der 1990er Jahre errichten lassen…