Titel: Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Anlegebrücke für den ÖPNV
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 16.02.2017
Aktenzeichen: 4 K 35/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EU-Recht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
17004388
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 308
Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Anlegebrücke für den ÖPNV
- FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.02.2017 - 4 K 35/14 -*
Leitsatz der Redaktion:
Eine Gemeinde kann aus den Errichtungskosten einer Anlegebrücke, die an einen Betreiber des ÖPNV vermietet ist, den Vorsteuerabzug beanspruchen. Von anderen jPdöR erhaltene Zuschüsse für die Errichtung können demgegenüber zu versteuerndes Entgelt darstellen.
Zusammenfassung:
Die Klägerin, eine Gemeinde, begehrt die Anerkennung des Vorsteuerabzugs zu 100% für die Beziehung von Leistungen für die Errichtung einer neuen Anlegebrücke. Über die Anlegebrücke erreicht man eine Anlegestelle, die…