Titel: Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen ein privates Versorgungsunternehmen in öffentlicher Hand
Autor:
RA Florian Ball
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 16.03.2017
Aktenzeichen: I ZR 13/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
17004373
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 304
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen ein privates Versorgungsunternehmen in öffentlicher Hand
- BGH, Urteil vom 16.03.2017 - I ZR 13/16 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Der Begriff der Behörde im Sinne des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 LPresseG NW erfasst auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden.
- Eine Beherrschung in diesem Sinne ist in der Regel anzunehmen, wenn mehr als die Hälfte der Anteile der privatrechtlichen juristischen Person unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der öffentlichen Hand steht…