Titel: Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Straßen anderer Straßenbaulastträger
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 04.10.2016
Aktenzeichen: 2 LB 2/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004376
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 309
Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Straßen anderer Straßenbaulastträger
- OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.10.2016 - 2 LB 2/16 -
Leitsatz des Gerichts:
Gemeinden dürfen für die Entwässerung von Straßen anderer Straßenbaulastträger Gebühren erheben. Voraussetzung ist, dass sie entweder eine Straßenentwässerungsgebührensatzung erlassen oder ihre Abwassergebührensatzung einen eigenständigen Gebührentatbestand und einen Gebührensatz für die Entwässerung von Straßen anderer Straßenbaulastträger vorsieht.
Der Beklagte leitet das auf den Straßen anfallende Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigungsanlage der Klägerin ein. Die Klägerin…