Titel: Einbeziehung von Ehegatten und Kindern in den pauschalen Kurbeitrag bei Zweitwohnungen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 30.09.2016
Aktenzeichen: 4 N 14.546
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
17004379
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 312
Einbeziehung von Ehegatten und Kindern in den pauschalen Kurbeitrag bei Zweitwohnungen
- VGH Bayern, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 -
Leitsatz des Gerichts:
Eine Kurbeitragssatzung kann nur den Inhaber einer Zweitwohnung selbst zur Zahlung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags verpflichten. Die Einbeziehung seines Ehegatten oder seiner Kinder ist von der Satzungsermächtigung des Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG nicht gedeckt (Änderung der Rechtsprechung).
Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen verschiedene Bestimmungen der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Antragsgegners vom 14.3.2013.
Der Antrag…