Titel: Anspruch auf Pooling bei induktiver Verbindung zwischen den Entnahmestellen
Autor:
RA Janis Gersemann
Datum: 01.10.2017
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
17004370
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 301
Anspruch auf Pooling bei induktiver Verbindung zwischen den Entnahmestellen
Die zwischenzeitlich strittige Frage, ob auch bei einer induktiven Verbindung zwischen den Entnahmestellen ein Pooling gemäß § 17 Abs. 2a StromNEV stattfinden muss, ist entschieden. Der vorgelagerte Netzbetreiber hat seine vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anhängige Klage zurückgenommen und damit hingenommen, dass auch bei einer induktiven Verbindung zwischen den betreffenden Entnahmestellen das Netznutzungsentgelt gepoolt abzurechnen ist. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Offenburg vom 22.07.20151 ist wirkungslos.2 Es gilt ausschließlich der Beschluss des…