Titel: Übernahme einer Anlage als gemeindliche Erschließungsanlage
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 04.03.2016
Aktenzeichen: 9 LA 154/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004088
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 26
Übernahme einer Anlage als gemeindliche Erschließungsanlage
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.03.2016 - 9 LA 154/15 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Übernahme einer Anlage als gemeindliche Erschließungsanlage i.S.d. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 2 BauGB bereits mit einer solchen Übernahme durch die Gemeinde. Als Übernahme gilt dabei der Zeitpunkt, in dem die Gemeinde die tatsächliche und rechtliche Herrschaft über die Anlage erlangt hat, sie ihrem neuen Zweck gewidmet und der der Gemeinde entstandene Aufwand feststellbar ist.
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das…