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Titel: Rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen Schwimmbad und Versorgungssparte
Behörde / Gericht: Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern (in Greifswald)
Datum: 22.06.2016
Aktenzeichen: 3 K 199/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 17004084 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 22

Rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen Schwimmbad und Versorgungssparte

- FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.06.2016 - 3 K 199/13 -*

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