Titel: Erforderlichkeit der abgerechneten Baumaßnahmen
Behörde / Gericht:
VG Frankfurt/Oder
Datum: 18.02.2016
Aktenzeichen: VG 3 K 174/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
17004089
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 27
Erforderlichkeit der abgerechneten Baumaßnahmen
- VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.02.2016 - VG 3 K 174/13 -
Leitsätze der Redaktion:
- Verkehrsintensive Einrichtungen wie z.B. Bahnhöfe, Schulen oder Altenheime ändern nichts an der Einordnung einer Anlage in die Straßenkategorien nach dem Straßenbaubeitragsrecht. Das höhere Verkehrsaufkommen ist bei den betreffenden Grundstücken durch Ansatz eines Zuschlags zu berücksichtigen.
- Das Merkmal der Erforderlichkeit ist aus der Vorteilhaftigkeit der Maßnahme für die beitragspflichtigen Anlieger abzuleiten. Es ist nicht als Beschränkung auf das Notwendigste zu verstehen,…