Titel: Bemessung des Vorteilssatzes für selbständige Zahnärzte
Behörde / Gericht:
VG Hannover
Datum: 02.02.2016
Aktenzeichen: 1 A 9171/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
17004091
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 29
Bemessung des Vorteilssatzes für selbständige Zahnärzte
- VG Hannover, Urteil vom 02.02.2016 - 1 A 9171/14 -
Leitsätze der Redaktion:
- Der Fremdenverkehrsbeitrag bemisst sich nach dem besonderen wirtschaftlichen Vorteil, welcher dem Beitragspflichtigen durch den Aufwand der Kommune geboten wird. Die Möglichkeit, Vorteile aus dem Fremdenverkehr zu erzielen, muss sich nach der ausgeübten Tätigkeit ergeben.
- Bei einer Zahnarztpraxis dürfen diejenigen Vorteile, die sich dem Beitragspflichtigen bloß mittelbar ergeben, nicht berücksichtigt werden. Eine zahnärztliche Behandlung erfolgt allein aus privaten Gründen der unmittelbar…