Titel: Begründungsanforderungen an den Kostenbescheid
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 12.02.2016
Aktenzeichen: 8 K 264/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
17004087
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 26
Begründungsanforderungen an den Kostenbescheid
- VG Potsdam, Urteil vom 12.02.2016 - 8 K 264/14 -
Leitsatz des Gerichts:
Ein Kostenersatzbescheid nach § 10 KAG ist, wenn sich die Ersatzforderung nach dem tatsächlichen Aufwand bestimmt, nur dann i.S.v. § 121 Abs. 1 AO ausreichend begründet, wenn in ihm der Ersatzbetrag in einzelnen Kostenpositionen nach den im konkreten Einzelfall erbrachten Arbeiten, dem eingesetzten Material und etwaigen weiteren Aufwendungen aufgegliedert ist.
Mit Bescheid vom 3.9.2013 zog der Beklagte die Klägerin zum Kostenersatz für die im November 2012 erfolgte Stilllegung des…