Titel: Unterschiedliche Benutzungsgebühren für eine einheitliche öffentliche Einrichtung
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (in Magdeburg)
Datum: 08.10.2015
Aktenzeichen: 4 L 185/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
16003954
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 282
Unterschiedliche Benutzungsgebühren für eine einheitliche öffentliche Einrichtung
- OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015 - 4 L 185/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei einer einheitlichen Einrichtung bestehen keine in gebührenrechtlichem Sinne erheblichen Leistungs- bzw. Benutzungsunterschiede zwischen der Einleitung von Oberflächenwasser der Straßen und der Einleitung von Niederschlagswasser von Grundstücken, die eine getrennte Gebührenfestsetzung erlauben oder sogar gebieten würden.
Der Beklagte, ein Betreiber von öffentlichen Anlagen zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung sowohl im Misch- als auch im Trennsystem, hat gegenüber dem Kläger für…