Titel: Rundung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 16.06.2016
Aktenzeichen: C-186/15, Kreissparkasse Wiedenbrück
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
16003952
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 280
Rundung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs
- EuGH, Urteil vom 16.06.2016 - C-186/15, Kreissparkasse Wiedenbrück -
Leitsatz der Redaktion:
Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, für jede Berechnung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer, mit der der Erwerb von gemischt genutzten Gegenständen oder Dienstleistungen belastet war, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 heranzuziehen. Dies gilt insbesondere, wenn auf eine der in Art. 173 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen abweichenden Methoden zurückgegriffen und der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs demgemäß abweichend berechnet wird.
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