Titel: Rücklagenbildung bei Regiebetrieben
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 18.03.2016
Aktenzeichen: 6 K 2099/13 KE
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
16003950
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 277
Rücklagenbildung bei Regiebetrieben
- FG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2016 - 6 K 2099/13 KE -
Revision anhängig; BFH, Az. VIII R 15/16
Leitsatz der Redaktion:
§ 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG räumt der Trägerkörperschaft auch bei einem Regiebetrieb trotz der unmittelbaren Zurechnung der vom BgA erwirtschafteten Gewinne die Möglichkeit ein, Gewinne einer »Rücklage« zuzuführen. Es muss dabei nachvollziehbar sein, ob der Gewinn für den Regie - betrieb oder die Trägerkörperschaft verwendet wird. Solange eine Verwendung des Gewinns für die Trägerkörperschaft nicht erfolgt und der Gewinn in einer Rücklage…