Titel: Gebührenpflichtige Parkplätze als Hoheitsbetrieb
Behörde / Gericht:
Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 08.04.2016
Aktenzeichen: 10 K 1439/14
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
EU-Recht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003951
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 278
Gebührenpflichtige Parkplätze als Hoheitsbetrieb
- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.04.2016 - 10 K 1439/14 -*
Leitsatz der Redaktion:
Legt die Kommune als Straßenverkehrsbehörde Parkflächen aufgrund einer Anordnung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 1 und 3 StVO als öffentlich zugängliche Flächen fest, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen als gebührenpflichtige Parkplätze genutzt werden können, handelt es sich bei den Parkflächen nicht um Flächen außerhalb einer Straße. Die Flächen rechnen zum hoheitlichen Bereich der Straße, welches eine Tätigkeit darstellt, die der öffentlichen Hand eigentümlich und vorbehalten…