Titel: Bereitschaftszeiten und Sonderzahlungen im Zusammenhang mit Mindestlohn
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.05.2016
Aktenzeichen: 5 AZR 135/16 (Sonderzahlungen) und 5 AZR 716/15 (Bereitschaftszeiten)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
16003959
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 286
Bereitschaftszeiten und Sonderzahlungen im Zusammenhang mit Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht hat in kurzer Folge zwei Entscheidungen zum Mindestlohn getroffen.
- BAG, Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 (Sonderzahlungen) -
Der schriftliche Arbeitsvertrag der Klägerin enthält ein fixes Monatsgehalt sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (»Jahressonderzahlungen «) und besondere Lohnzuschläge. Das fixe Monatsgehalt liegt unter 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die Jahressonderzahlungen sollten zwei Mal pro Jahr je zur Hälfte ausgezahlt werden. Vor Einführung des MiLoG schloss die Beklagte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung hinsichtlich…