Titel: Beitritt zu einem Zweckverband als Verbesserungsmaßnahme
Behörde / Gericht:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (in München mit Außenstelle in Ansbach)
Datum: 01.12.2015
Aktenzeichen: 1 K 15.00315
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
16003953
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 282
Beitritt zu einem Zweckverband als Verbesserungsmaßnahme
- VG Ansbach, Urteil vom 01.12.2015 - 1 K 15.00315 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Anschluss an eine Fernwasserversorgung, welche einem an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Gebiet erstmals (bakteriologisch) einwandfreies Wasser liefert und die Wasserversorgung nachhaltig sicherstellt, stellt eine nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG beitragsfähige Verbesserung dar.
Mit Bürgerentscheid vom 19.1.2014 votierten die Bürger der Beklagten mehrheitlich für deren Beitritt zum Zweckverband. Die Beklagte trat zum 1.4.2015 dem Zweckverband als Verbandsmitglied bei und…