Titel: Anmerkung: Zum Netznutzungsvertrag der BNetzA
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 22.02.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 160/15 (V)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16003947
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 271
Anmerkung: Zum Netznutzungsvertrag der BNetzA
Anmerkung
1. Die Betroffene betreibt einen Flughafen in Deutschland und unterhält ein Elektrizitätsversorgungsnetz zur Verteilung von Strom auf dem Flughafengelände. Sie ist Betreiberin eines geschlossenen Verteilernetzes nach § 110 EnWG. Die Letztverbraucher am Flughafen, u.a. die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, werden teils durch die Betroffene, teils durch Dritte mit Strom beliefert. Die Betroffene wendet sich gegen drei in der Festlegung Netznutzungsvertrag gemachten Vorgaben. Sie hält den Beschluss für rechtswidrig, weil die Mustervereinbarung keine Möglichkeit…