Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rückstellungen in der Energiewirtschaft bei nicht entflochtenen Unternehmen
Behörde / Gericht: OFD Nordrhein-Westfalen
Datum: 19.04.2016
Aktenzeichen: S 2137-2010/0003-St 142
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 16003924 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 248

Rückstellungen in der Energiewirtschaft bei nicht entflochtenen Unternehmen

Rückstellungen wegen Mehrerlösabschöpfung nach § 23a EnWG, periodenübergreifender Saldierung nach § 11 StromNEV bzw. § 10 GasNEV und § 5 ARegV

- OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 19.04.2016 - S 2137-2010/0003-St 142 -

Bezug: Verfügung vom 16.12.2014 - S 2137 - 2010/0003 - St 1421

Ergänzend zu meiner o.a. Verfügung weise ich auf Folgendes hin.

Energieversorgungsunternehmen, die rechtlich nicht entflochten sind, dürfen Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen nach § 23a EnWG und für periodenübergreifende Saldierungen nach § 11 StromNEV, § 10 GasNEV oder § 5 ARegV nur…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche