Titel: Festlegung des Gemeindeanteils bei geringem Durchgangsverkehr
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 16.09.2015
Aktenzeichen: 6 A 10447/15.OVG
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003929
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 252
Festlegung des Gemeindeanteils bei geringem Durchgangsverkehr
- OVG Koblenz, Urteil vom 16.09.2015 - 6 A 10447/15.OVG -
Leitsatz der Redaktion:
Nach § 10a Abs. 3 KAG RP bleibt bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags ein sich nach dem Verkehrsaufkommen zu orientierender Vorteil der Allgemeinheit (Gemeindeanteil) außer Ansatz, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und mindestens 20% beträgt.
In die Bewertung des Gemeindeanteils einzubeziehen sind sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen. Bei ganz überwiegendem Anliegerverkehr und geringem…