Titel: Differenzierung von Kliniken und anderen Beherbungsbetrieben
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Freiburg
Datum: 22.09.2015
Aktenzeichen: 5 K 686/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003930
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 253
Differenzierung von Kliniken und anderen Beherbungsbetrieben
- VG Freiburg, Urteil vom 22.09.2015 - 5 K 686/14 -
Leitsätze der Redaktion:
- Eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie Kliniken, die zu einem erheblichen Teil gesetzlich versicherte Patienten behandeln, in gleicher Weise mit einem Übernachtungsgeld wie klassische Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Pensionen) belegt.
- Die Höhe der Kurtaxe wird begrenzt durch den einer Gemeinde entstehenden Aufwand, der auf die Herstellung und Unterhaltung bzw. die Durchführung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und…