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Titel: Differenzierung von Kliniken und anderen Beherbungsbetrieben
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg
Datum: 22.09.2015
Aktenzeichen: 5 K 686/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 16003930 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 253

Differenzierung von Kliniken und anderen Beherbungsbetrieben

- VG Freiburg, Urteil vom 22.09.2015 - 5 K 686/14 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie Kliniken, die zu einem erheblichen Teil gesetzlich versicherte Patienten behandeln, in gleicher Weise mit einem Übernachtungsgeld wie klassische Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Pensionen) belegt.
  2. Die Höhe der Kurtaxe wird begrenzt durch den einer Gemeinde entstehenden Aufwand, der auf die Herstellung und Unterhaltung bzw. die Durchführung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und…
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