Titel: Anmerkung: Zeitpunkt der Kündigung bei Preisanpassung; fingierte Zustimmung bei unterlassener Kündigung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.12.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 349/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16003920
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 238
Anmerkung: Zeitpunkt der Kündigung bei Preisanpassung; fingierte Zustimmung bei unterlassener Kündigung
- BGH, Urteil vom 09.12.2015 - VIII ZR 349/14 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonderverträgen enthaltene Klausel:
»Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.«
ist wirksam.
- Die Klausel:
»Anpassungen des Vertrags, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich…